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In ihrem Kommentar in der Online-Ausgabe des Wirtschaftsblattes vom 13.03.2013 geht Barbara Forstner sehr verkürzt auf die Fragen rund um das Thema Festplattenabgabe und die Reform des Urheberrechtes ein. Dabei lässt sie sich auch nicht auf Argumente ein, sondern kritisiert die Politik pauschal, nicht zu handeln und die Gesellschaft nicht zur Kasse zu bitten. Für eine sachliche Diskussion müssen aber Argumente sachlich erörtert werden, dazu braucht es eine differenzierte Betrachtung.

Die Diskussion um die Reform des Urheberrechtes und die Festplattenabgabe wird zuweilen als sehr emotionale Sozialdiskussion geführt. Dabei geht es aber längst nicht mehr um die „armen“ Urheber. Zuallererst ist die Verwertungsindustrie daran interessiert ihre Pfründe abzustecken. Das Hauptproblem ist das intransparente System der Verwertungsindustrie. Die meisten Gelder bleiben in den Verwertungsgesellschaften und kommen oft gar nicht bei den Künstlerinnen und Künstlern an. Schon gar nicht bei den sogenannten "kleinen".

Politik-Bashing hilft uns nicht weiter, es nervt.

Das nervige Politik-Bashing „bei uns geht ja nichts weiter“ ist schon sehr billig. Die Fragen betreffen ja nicht nur Österreich alleine. Eine Insellösung wird bei Fragen der Netzpolitik (und eine solche ist die Urheberrechtsdiskussion), die fast immer global sind, die Probleme nicht lösen. Deshalb muss es auch möglich sein, vor einer Beschlussfassung möglichst breit zu diskutieren.

Weiters verkennt Frau Forstner die Problemstellung. Es geht in dieser Diskussion nicht um die Frage der "Wiederverwertung". Fremdes geistiges Eigentum ohne Erlaubnis weiter zu verkaufen, oder zu verteilen ist und bleibt illegal. Dazu braucht es keine neuen Gesetze. Es geht ausschließlich um das Recht, legal eine sogenannte Privatkopie herstellen und speichern zu dürfen, ohne nochmals (oder gar mehrmals) dafür zur Kasse gebeten zu werden.

Auch Künstlerinnen und Künstler haben etwas vom technischen Fortschritt

Natürlich wird durch die heutige digitale Technologie viel mehr vervielfältigt als im analogen Zeitalter. Aber es ist falsch zu behaupten, dass die Musik- und Filmindustrie und schließlich auch die Künstlerinnen und Künstler nichts vom digitalen Fortschritt hätten. Sehr viele der heutigen Künstlerinnen und Künstler blieben ohne ihren freien und gleichberechtigten Zugang zum Internet unbedeutend. Mia Rose und Justin Bieber würden noch immer alleine in ihren Kinderzimmern singen und der Rapper Psy würde mit seinem Gangnam-Style höchstens ein paar Nordkoreaner erschrecken.

Massensteuer ist ungerecht

Eine neue Steuer, die unabhängig davon ob jemand überhaupt urheberrechtlich geschützte Inhalte darauf speichert oder nicht, eingehoben wird, ist sicher nicht gerecht. Die diskutierte Festplattenabgabe ist sogar zweifach ungerecht. Zunächst zahlt man für Inhalte mehrfach. Z.B. wenn man sich eine Musik-CD, oder einen USB-Stick kauft und dann die Inhalte auf die Festplatte auf seinem Computer überspielt und diesen dann vielleicht nochmals auf einer externen Festplatte sichert. Für jedes zusätzliche Speichermedium würde man die Festplattenabgabe nochmals bezahlen. Außerdem zahlt man auch dann, wenn keine solchen Inhalte gespeichert werden. Warum muss meine Mama für ihren PC, auf dem sie hauptsächlich Texte verfasst, Briefe und E-Mail schreibt und vielleicht ein paar eigene Fotos von ihren Kindern gespeichert hat, Festplattenabgabe zahlen? Wenn Frau Forstner hier von ein paar Euro spricht, dann untertreibt sie jedenfalls. Bis zu 35 Euro Mehrkosten für ein Speichermedium sind nicht gerade Peanuts. Neue Einnahmen dürfen jedenfalls nicht die ehemaligen Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung übersteigen. Warum sollten die Verwertungsgesellschaften für die Abgeltung des Rechtes auf Privatkopie noch ein Körberlgeld oben drauf bekommen?

Breitbandabgabe ist auch problematisch

Die alternative „Breitbandabgabe“ ist nicht minder problematisch. Erstens kann sie auch als Ausrede dienen, wenn für gar keine Inhalte mehr bezahlt werden soll. Unter dem Motto: „Man hat je sowieso schon seinen Beitrag geleistet, ob der Urheber davon etwas hat oder auch nicht“ und zweitens gelten auch hier dieselben Argumente wie für die Festplattenabgabe. Und wenn man schon über eine Breitbandabgabe redet, dann aber bitte höchstens pro Haushalt. Warum sollte man auch für jedes verwendete Gerät extra bezahlen, wie es manche fordern? Auch bei der ORF-Gebühr wurden die separaten Anmeldungen für Autoradios schon vor Jahren gestrichen.

Wenn das Angebot stimmt, wird für Content auch bezahlt

Auch ich gebe immer wieder gerne Geld für Musik aus. Ja, Leute zahlen für E-Books, für Filme, für Musik, wenn das Angebot und die Qualität passen und diese bequem zu bedienen sind. Mit zwei Klicks können Musik, Filme und Inhalte heruntergeladen werden. Außerdem habe ich die Sicherheit keinen Virus zu bekommen oder sonst betrogen zu werden. Ich muss keine komplizierten Programme dafür anschaffen und irgendwelche Schutzmechanismen umgehen. Schließlich fühle ich mich wohl, weil es legal ist!

Urheberrecht muss auch gerecht sein

Die Künstlerinnen und Künstler haben selbstverständlich berechtigte Forderungen. Um diesen angemessen zu begegnen muss man sich auch mit den dahinterliegenden Fragen richtig beschäftigen. Im Wesentlichen geht es um mehr Gerechtigkeit im Urheberrecht. Und das geht ganz sicher nicht, indem man alle Menschen undifferenziert zur Kasse bittet und die Interessen der ohnehin reichen Industrie vertritt. Die Künstlerinnen und Künstler haben sich mehr verdient, als nur als Feigenblatt benutzt zu werden.

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